Ausbildung zum geprüften Kfz-Sachverständigen absolvierte.
Die dazugehörigen Aushänge finden Sie in Ihren Geschäftsstellen.
Muss man bei einem unverschuldeten Unfall das Angebot eines versicherungseigenen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung annehmen?
Oftmals macht die gegnerische Versicherung das Angebot einen versicherungseigenen Sachverständigen zu stellen und bietet zugleich an, dass Fahrzeug abholen und reparieren zu lassen und lockt mit einem Mietwagen. Auf dieses Angebot brauchen Sie sich nicht einzulassen. Sie sollten sich darüber genau bewusst sein, wenn Sie einen Sachverständigen von der
gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen,der die Schadenshöhe ermittelt, ist es derselbe der auch für den entstandenen Schaden aufkommt. Ob das wirklich so gut ist?
Da der Geschädigte seinen Schaden beweisen muss, ist es ratsam einen "unabhängigen, freien, zertifizierten Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter)" Ihres wissens und Vertrauens zu beauftragen, damit auch die Wertminderung neben den Fahrzeugschaden richtig ermittelt wird.
Wer trägt die Kosten für den Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter und die Erstellung eines Gutachtens?
Haftpflichtfall: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt laut Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die anfallenden Kosten des Kfz-Sachverständigen in voller Höhe. Vorsicht! Bei einer Schadenshöhe die sich für den Laien ersichtlich bei unter 750 € (Bagatellschäden) befindet, ist die Versicherung Ihrerseits nicht verpflichtet, die Kosten eines Gutachtens zu erstatten. In solchen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag von Ihrem Kfz-Sachverständigen oder einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens vollkommen zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.